Können Drahtkastenfallen zum Fang eines Fuchses verwendet werden?
Drahtkastenfallen sind tierschutzrechtlich sehr bedenklich und dürfen mit nur einer Ausnahme für die Fangjagd verwendet werden. Diese Ausnahme ist der Fang von Fuchswelpen. Jungfüchse sind sehr neugierig und besitzen noch kein Gefahrenbewusstsein, weswegen diese Falle von Ihnen angenommen wird. Zum Fang wird eine Drahtkastenfalle in den Eingang des Fuchsbaus geschoben. Wenn die Jungfüchse ihre ersten Erkundungen ausserhalb des Fuchsbaus wagen, gehen diese in die Falle. Werden Drahtkastenfallen zum Fang von Fuchswelpen eingesetzt, müssen diese alle zwei Stunden kontrolliert werden. Ausgewachsene Füchse können mit Drahtkastenfallen nicht gefangen werden, weil Sie diesen Fallentyp nicht annehmen.
Tierschutzrechtlich bedenklich sind Drahtkastenfallen, weil der Fuchs und auch andere Raubtiere in der belichteten Drahtkastenfalle sehr unruhig wird und unentwegt versucht auszubrechen. Die Tiere werden dabei unnötigem Stress ausgesetzt. In den geschlossenen und dunklen Kastenfallen beruhigt sich das Raubwild hingegen sehr schnell.