Können Marderfallen aus Draht (Drahtkastenfallen) zum Fang verwendet werden?
Drahtkastenfallen sind tierschutzrechtlich sehr bedenklich und dürfen lediglich für den Fang von Fuchswelpen eingesetzt werden, weil diese noch kein Gefahrenbewusstsein entwickelt haben und sich nach dem Fang in der Drahtkastenfalle recht ruhig verhalten. Erfahrenes Raubwild hingegen, wird in der belichteten Falle sehr unruhig und versucht unentwegt auszubrechen. Die Tiere werden dabei unnötigen Stress ausgesetzt. In den geschlossenen und dunklen Kastenfallen beruhigt sich das Raubwild hingegen sehr schnell.
Abgesehen von dem tierschutzrechtlichen Aspekt, verspricht die Drahtkastenfalle keinen grossen Fangerfolg, weil dieser Fallentyp vom Marder sehr schlecht angenommen wird. Auch der Transport eines gefangenen Tieres gestaltet sich in einer völlig geschlossenen und innen dunklen Falle sehr viel einfacher.